Am Freitag, den 13.12.2024 wird die Vollsperrung der B 466 in der Ortsdurchfahrt Gnotzheim vorübergehend aufgehoben. Die ersten beiden Bauabschnitte sind fertiggestellt.
Die Vollsperrung einschließlich der Umleitungsbeschilderung wird über die Wintermonate vollständig abgebaut. Die B 466 ist somit bis zur Wiederaufnahme der Arbeiten im neuen Jahr frei befahrbar.
Seit Anfang November wurde der zweite Bauabschnitt zwischen der Römerstraße und der Spielberger Straße baulich umgesetzt. Neben der Erneuerung der Randeinfassungen und Gehwege wurden die beiden Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Außerdem wurden die Vorbereitungen für eine Fußgänger-Lichtsignalanlage getroffen. Diese wird im kommenden Jahr in Betrieb gehen. Vorangehend erfolgten auch in diesem Abschnitt Arbeiten an der Wasserleitung, der Glasfaserausbau sowie die Nahwärmeleitungsverlegung. Die Arbeiten in den ersten beiden Bauabschnitten wurden im Zeitplan abgeschlossen.
Mit dem dritten Bauabschnitt wird begonnen, sobald dies witterungsbedingt im kommenden Jahr möglich ist. Dieser letzte Bauabschnitt verläuft vom Ortseingang von Ostheim kommend bis zur Einmündung Spielberger Straße (WUG 25). Auch in diesem Bereich wird die Bundesstraße sowie die Gehwege erneuert sowie vier Einmündungen umgestaltet. Abschnittsweise wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg neu angelegt. Außerdem wird der Radweg zwischen der Römerstraße und der Gunzenhausenser Straße erstellt. Die Gesamtfertigstellung der Maßnahme ist für Mitte 2025 geplant. Die B 466 muss dann wieder für den Zeitraum der Arbeiten weiter voll gesperrt werden. Der Verkehr wird analog zu den Bauabschnitten 1 und 2 großräumig umgeleitet. Die Umleitung läuft nördlich von Oettingen über die St 2221 nach Wassertrüdingen und weiter nach Unterschwaningen über die St 2219 in beide Richtungen.
Das Staatliche Bauamt Ansbach sowie der Markt Gnotzheim bedankt sich bei allen betroffenen Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen sowie den Anliegern der betroffenen Umleitungsstrecken für das Verständnis für die dringend erforderlichen Straßenbauarbeiten und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen.
10.12.2024