Keine Anpassung der Abwassergebühren in 2026 notwendig
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 09.12.2021 wurde die Kalkulation der Herstellungsbeiträge und Abwassergebühren für den Zeitraum 2022 bis 2024 vorgestellt. Auf dieser Grundlage erließ der Marktgemeinderat die entsprechende Satzung (1. Änderungssatzung), die zum 01.01.2022 in Kraft trat.
Für den anschließenden Kalkulationszeitraum ab dem Jahr 2026 ergab die durchgeführte Kalkulation, dass sowohl die Beiträge als auch die Gebühren unverändert beibehalten werden konnten. Der Marktgemeinderat bestätigte dies mit Beschluss vom 11.12.2025. Eine weitere Satzungsänderung war daher nicht erforderlich.
Aktuelle Beitrags- und Gebührensätze:
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Abwasseranlage: |
Gnotzheim (seit 01.01.2022) |
Gnotzheim (bis 31.12.2020) |
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Abwassergebühr m³ |
3,20 € |
3,00 € |
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Grundgebühr/Monat |
19,00 € |
18,00 € |
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Grundgebühr/Jahr |
228,00 € |
216,00 € |
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Herstellungsbeitrag* |
2,20 € |
2,40 € |
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Herstellungsbeitrag* |
23,20 € |
22,00 € |
* Erläuterung Was sind Herstellungsbeiträg:
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) regeln, dass Grundstückseigentümer, denen die Möglichkeit offensteht, ihr Grundstück an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen, grundsätzlich einen einmaligen Herstellungsbeitrag zu entrichten haben. Damit beteiligen sie sich nach dem Solidarprinzip – also gemeinsam mit allen Eigentümern im Einrichtungsgebiet – an der Finanzierung der öffentlichen Einrichtung.
Die Höhe des Herstellungsbeitrags orientiert sich regelmäßig an der Größe der Grundstücks- und Geschossflächen. Pro Quadratmeter dieser Flächen ist ein in der BGS/EWS festgelegter Beitragssatz zu zahlen. Der jeweilige Beitragssatz wird in der Regel im Rahmen einer sogenannten Globalkalkulation ermittelt, in der sämtliche entstehenden Kosten erfasst und rechnerisch auf die vorhandenen sowie künftig zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt werden.
Im Zusammenhang mit der Herstellung einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, bereits vor der endgültigen Fertigstellung Vorauszahlungen auf den Herstellungsbeitrag zu erheben. Dies dient unter anderem dazu, die erforderliche gemeindliche Kreditaufnahme für die Baumaßnahmen zu reduzieren. Die geleisteten Vorauszahlungen werden nach Abschluss der Maßnahme mit dem endgültigen Herstellungsbeitrag verrechnet.
Darüber hinaus kann eine Gemeinde auch nach der erstmaligen Herstellung einer Einrichtung sogenannte Verbesserungsbeiträge erheben, sofern die bestehende Anlage beispielsweise modernisiert, erweitert oder technisch ertüchtigt wird.
Für nähere Informationen zu den im Einzelfall geltenden Regelungen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm.
Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz
Die festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Fi-nanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum essentiell, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen. Aus diesem Grund sind zum einen die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, den Finanzbehörden die recht-lichen und tatsächlichen Umstände mitzuteilen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung be-kannt geworden sind, § 229 des Bewertungsgesetzes (BewG). Zum anderen sind die betroffenen Steuerpflichtigen selbst zur Anzeige der Änderungen verpflichtet, Art. 6, 7 und 9 des Bayerischen Grundsteuergesetzes i. V. m. 228 BewG.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat dafür den beigefügten Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ erstellt.
Update 10.02.2025 - Ab 1. Januar 2025 - Abrechnung der Müllgebühren durch das Landratsamt
Aktueller Hinweis: Ab 1. Januar 2025 erfolgt die Abrechnung der Müllgebühren für die 3 Mitgliedsgemeinden nicht mehr über die Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm, sondern direkt durch das Landratsamt!
Bitte folgendes beachten!
Zum 01. Januar 2025 hat sich für die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm die Zuständigkeit für An- und Abmeldungen, sowie Änderungen des Volumens von Mülltonnen geändert.
Neuer Ansprechpartner ist zukünftig ausschließlich die Müllgebührenverwaltung des Landkreises, erreichbar unter der Telefon-Nr. 09141 902-117, 09141 902-346 oder 09141 902-102 oder auch per Mail an
Die Ausgabe/Rücknahme/Tausch der Mülltonnen erfolgte bisher durch das Personal der Verwaltungsgemeinschaft in Heidenheim. Diesen Service kann die VG zukünftig nicht mehr anbieten. Die Aus- und Rückgabe der Tonnen erfolgt ab dem 1. März 2025 über den Wertstoffhof Heidenheim (ehem. Kläranlage) zu den regulären Öffnungszeiten (Mi: 13 - 15 Uhr und Samstag 9 - 11 Uhr).
Zusätzlich können die Tonnen bei den Recyclinghöfen in Gunzenhausen und Weißenburg oder am Werstoffhof Dittenheim, Markt-Berolzheim und bei Stadtwerke Treuchtlingen abgeholt oder zurückgegeben werden.
Die Ausgabe, Rücknahme oder der Tausch einer Tonne sind nur mit einem Berechtigungsschein möglich, der vorab beim Landratsamt telefonisch oder per E-Mail (siehe oben) angefordert werden muss. Bei der Aus- und Rückgabe ist zwingend sowohl der Berechtigungsschein als auch die Gebührenmarke vorzulegen. Dies gilt auch für den Austausch beschädigter Tonnen oder den Ersatz von Tonnen, die bei der Leerung vom Müllfahrzeug eingezogen bzw. verschluckt wurden.
Weitere Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie online unter www.landkreis-wug.de/abfall/gebuehren-satzungen.
Mikrozensus 2025
In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat im Januar der Mikrozensus 2025 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Erhebung wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.
Auch in unserer Gemeinde wurden Anschriften für den Mikrozensus 2025 ausgewählt. Die an diesen Anschriften wohnenden Haushalte erhalten im Laufe dieses Jahres eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung. Die Teilnahme kann im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden. Bitte unterstützen Sie die Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit, falls diese darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.
Für weitere Informationen siehe folgenden Link: https://statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm015/index.html
Hebesätze Grundsteuer und Gewerbesteuer ab 01.01.2025
Mit GR-Beschluss vom 21.11.2024 wurde eine Hebesatzsatzung für die Grundsteuer und Gewerbesteuer zum 01.01.2025 erlassen.
Nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz wird der Hebesatz für ein oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt, jedoch maximal für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge. Da dieser Zeitraum am 31.12.2024 endet, mussten die Messbeträge ab dem 01.01.2025 vom Finanzamt neu festgesetzt werden. Die Gemeinden sind daher verpflichtet, die Hebesätze ebenfalls neu festzulegen. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt mittels einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025. Mit der Hebesatzsatzung wird auch der Gewerbesteuerhebesatz festgesetzt, dieser wurde (wie bisher) bei 320 Prozentpunkten belassen.
Im Zuge der Grundsteuerreform ergeben sich im Einzelfall Mehr- oder Minderbelastungen, welche teilweise erheblich ausfallen können. Die Verwaltung hat auf Grundlage der vom Finanzamt übermittelten Messbeträge (Stand 07.10.2024) sowie der angestrebten Aufkommensneutralität neue Hebesätze für die Grundsteuer A + B berechnet. Dabei war zu berücksichtigen, dass aufgrund bereits erkennbarer Fehler eine nicht unerhebliche Reduzierung des Gesamtmessbetragsaufkommens zu erwarten ist, ein entsprechender „Puffer“ musste dadurch mit eingeplant werden.
WICHTIG: Sollten Grundstückseigentümer fehlerhafte Messbeträge feststellen, kann die Berichtigung schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Einwände gegen den Messbetrag können nicht bei der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm oder dem Markt Gnotzheim geltend gemacht werden!
Die Hebesätze wurde wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A: 450 %
Grundsteuer B: 350 %
Der Versand der Grundsteuerbescheide erfolgt in den ersten Januarwochen 2025!
Die Hebesatzsatzung kann hier heruntergeladen werden:
Telekom Glasfaser in der Marktgemeinde Gnotzheim
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Die Telekom verlegt die begehrte Glasfaser auch in Gnotzheim, Spielberg und in der Simonsmühle. FTTH (Fiber to the home) ist die digitale Anbindung zur Datenautobahn von morgen. Hierbei gilt das Angebot: Wer sich registriert, für den entfallen die Gebäudeanschlusskosten von 799,95 Euro. Insgesamt haben knapp 300 Haushalte im Gemeindegebiet Gnotzheim jetzt bereits die Chance, sich ihren persönlichen Glasfaseranschluss zu sichern. Der Ausbau wird voraussichtlich in 2024/2025 starten.
Das Ziel der Telekom ist es, die begehrten Glasfaserleitungen direkt ins Wohnzimmer zu bringen. Jedes Gebäude bekommt bei Registrierung, seine eigenen Glasfaserkabel bis zur Telefondose.
Aber welche Vorteile bringt FTTH mit sich?
Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Anforderungen an das Internet steigen. Immer mehr Geräte, immer mehr Daten- und Informationsmengen werden miteinander vernetzt und untereinander ausgetauscht. Das erfordert eine stabile Internetleitung, denn Highspeed-Internet für Anwendungen wie Home-Office, Home-Schooling, Online-Veranstaltungen ist mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Natürlich darf das Vergnügen auch nicht zu kurz kommen, wie z.B. TV- Video- oder Audiostreaming.
Zudem wertet ein Glasfaseranschluss die Immobilie auf und macht diese attraktiver. Somit bieten Häuser und Wohnungen mit einem Glasfaseranschluss einen zeitgemäßen und gleichzeitig zukunftsfähigen, digitalen Komfort.
Registrieren kann sich ab sofort jeder auf der www.telekom.de/glasfaser
Ihre Glasfaserexperten vor Ort:
Telekom Shop, Uzstr. 12, 91522 Ansbach
Expert Schlagenhauf, Bahnhofstr. 20, 91710 Gunzenhausen
Radio Lunz, Bahnhofstr. 1, 91781 Weißenburg
Glasfaserhotline 0800 2266100
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Anmerkung des Marktes Gnotzheim: Bei der Telekom können bereits jetzt verschiedene Glasfaser-Produkte mit Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s beauftragt werden. Ab sofort besteht jetzt auch die Möglichkeit, ausschließlich einen reinen - kostenlosen - Hausanschluss ohne dazugehörigen Glasfasertarif zu buchen -> Hierzu auf "Anschluss ohne Tarif" auf der Internetseite der Telekom klicken!
Die Marktgemeinde Gnotzheim weist darauf hin, dass die Anschlusskosten in Höhe von 799,95 € auch dann entfallen, wenn lediglich ein Hausanschluss ohne gleichzeitige Tarifbuchung beauftragt wird. Dies gilt für alle Interessenten, die sich nur für den reinen Hausanschluss entscheiden. Eine nachträgliche Beauftragung eines Glasfaserhausanschlusses (nach Ablauf des laufenden Förderverfahrens) ist auch möglich, wird dann aber nicht mehr kostenlos sein. Der Markt Gnotzheim empfiehlt daher allen Grundstücks-/Hauseigentümern die im Bereich des 3. Verfahrens für den Breitbandausbau Gnotzheim liegen, im Zuge des derzeit laufenden Förderverfahrens zumindest einen kostenlosen Hausanschluss zu beauftragen.
Die Karte des Erschließungsgebietes kann hier heruntergeladen werden:
Nach dem aktuellen Stand erfolgt in der Siedlung am Ortsausgang (oberhalb Gärtnerei Katzer) kein Glasfaserausbau! Die Marktgemeinde Gnotzheim musste hierfür ein separates Förderverfahren starten! Derzeit läuft hierfür bereits die Markterkundung.

(gez. Liesenfeld, Breitbandpate der Marktgemeinde Gnotzheim – Rückfragen hierzu unter Tel: 09833/9813-41)
Digitaler Bauantrag
Weitergehende Informationen zum Digitalen Bauantrag erhalten Sie auf der Seite der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm!
Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte und ist ab 1. Januar 2025 nach neuem Recht zu erheben. Die Grundsteuer fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken und dient der Finanzierung von Schulen, Kitas oder Büchereien. Sie ist also wichtig für jeden von uns.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer B keine Rolle mehr. Anders als nach dem sog. Bundesmodell wird die Grundsteuer B in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wir werden weitere Informationen zukünftig ausschließlich auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm veröffentlichen!


