Update 10.02.2025 - Ab 1. Januar 2025 - Abrechnung der Müllgebühren durch das Landratsamt
Aktueller Hinweis: Ab 1. Januar 2025 erfolgt die Abrechnung der Müllgebühren für die 3 Mitgliedsgemeinden nicht mehr über die Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm, sondern direkt durch das Landratsamt!
Bitte folgendes beachten!
Zum 01. Januar 2025 hat sich für die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm die Zuständigkeit für An- und Abmeldungen, sowie Änderungen des Volumens von Mülltonnen geändert.
Neuer Ansprechpartner ist zukünftig ausschließlich die Müllgebührenverwaltung des Landkreises, erreichbar unter der Telefon-Nr. 09141 902-117, 09141 902-346 oder 09141 902-102 oder auch per Mail an
Die Ausgabe/Rücknahme/Tausch der Mülltonnen erfolgte bisher durch das Personal der Verwaltungsgemeinschaft in Heidenheim. Diesen Service kann die VG zukünftig nicht mehr anbieten. Die Aus- und Rückgabe der Tonnen erfolgt ab dem 1. März 2025 über den Wertstoffhof Heidenheim (ehem. Kläranlage) zu den regulären Öffnungszeiten (Mi: 13 - 15 Uhr und Samstag 9 - 11 Uhr).
Zusätzlich können die Tonnen bei den Recyclinghöfen in Gunzenhausen und Weißenburg oder am Werstoffhof Dittenheim, Markt-Berolzheim und bei Stadtwerke Treuchtlingen abgeholt oder zurückgegeben werden.
Die Ausgabe, Rücknahme oder der Tausch einer Tonne sind nur mit einem Berechtigungsschein möglich, der vorab beim Landratsamt telefonisch oder per E-Mail (siehe oben) angefordert werden muss. Bei der Aus- und Rückgabe ist zwingend sowohl der Berechtigungsschein als auch die Gebührenmarke vorzulegen. Dies gilt auch für den Austausch beschädigter Tonnen oder den Ersatz von Tonnen, die bei der Leerung vom Müllfahrzeug eingezogen bzw. verschluckt wurden.
Weitere Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie online unter www.landkreis-wug.de/abfall/gebuehren-satzungen.
Mikrozensus 2025
In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat im Januar der Mikrozensus 2025 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Erhebung wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.
Auch in unserer Gemeinde wurden Anschriften für den Mikrozensus 2025 ausgewählt. Die an diesen Anschriften wohnenden Haushalte erhalten im Laufe dieses Jahres eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung. Die Teilnahme kann im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden. Bitte unterstützen Sie die Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit, falls diese darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.
Für weitere Informationen siehe folgenden Link: https://statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm015/index.html
Bundestagswahl – 23.02.2025
B 466 OD Ausbau der Ortsdurchfahrt Gnotzheim – Baustelle geht in die Winterpause
Am Freitag, den 13.12.2024 wird die Vollsperrung der B 466 in der Ortsdurchfahrt Gnotzheim vorübergehend aufgehoben. Die ersten beiden Bauabschnitte sind fertiggestellt.
Die Vollsperrung einschließlich der Umleitungsbeschilderung wird über die Wintermonate vollständig abgebaut. Die B 466 ist somit bis zur Wiederaufnahme der Arbeiten im neuen Jahr frei befahrbar.
Seit Anfang November wurde der zweite Bauabschnitt zwischen der Römerstraße und der Spielberger Straße baulich umgesetzt. Neben der Erneuerung der Randeinfassungen und Gehwege wurden die beiden Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Außerdem wurden die Vorbereitungen für eine Fußgänger-Lichtsignalanlage getroffen. Diese wird im kommenden Jahr in Betrieb gehen. Vorangehend erfolgten auch in diesem Abschnitt Arbeiten an der Wasserleitung, der Glasfaserausbau sowie die Nahwärmeleitungsverlegung. Die Arbeiten in den ersten beiden Bauabschnitten wurden im Zeitplan abgeschlossen.
Mit dem dritten Bauabschnitt wird begonnen, sobald dies witterungsbedingt im kommenden Jahr möglich ist. Dieser letzte Bauabschnitt verläuft vom Ortseingang von Ostheim kommend bis zur Einmündung Spielberger Straße (WUG 25). Auch in diesem Bereich wird die Bundesstraße sowie die Gehwege erneuert sowie vier Einmündungen umgestaltet. Abschnittsweise wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg neu angelegt. Außerdem wird der Radweg zwischen der Römerstraße und der Gunzenhausenser Straße erstellt. Die Gesamtfertigstellung der Maßnahme ist für Mitte 2025 geplant. Die B 466 muss dann wieder für den Zeitraum der Arbeiten weiter voll gesperrt werden. Der Verkehr wird analog zu den Bauabschnitten 1 und 2 großräumig umgeleitet. Die Umleitung läuft nördlich von Oettingen über die St 2221 nach Wassertrüdingen und weiter nach Unterschwaningen über die St 2219 in beide Richtungen.
Das Staatliche Bauamt Ansbach sowie der Markt Gnotzheim bedankt sich bei allen betroffenen Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen sowie den Anliegern der betroffenen Umleitungsstrecken für das Verständnis für die dringend erforderlichen Straßenbauarbeiten und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen.
10.12.2024
Hebesätze Grundsteuer und Gewerbesteuer ab 01.01.2025
Mit GR-Beschluss vom 21.11.2024 wurde eine Hebesatzsatzung für die Grundsteuer und Gewerbesteuer zum 01.01.2025 erlassen.
Nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz wird der Hebesatz für ein oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt, jedoch maximal für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge. Da dieser Zeitraum am 31.12.2024 endet, mussten die Messbeträge ab dem 01.01.2025 vom Finanzamt neu festgesetzt werden. Die Gemeinden sind daher verpflichtet, die Hebesätze ebenfalls neu festzulegen. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt mittels einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025. Mit der Hebesatzsatzung wird auch der Gewerbesteuerhebesatz festgesetzt, dieser wurde (wie bisher) bei 320 Prozentpunkten belassen.
Im Zuge der Grundsteuerreform ergeben sich im Einzelfall Mehr- oder Minderbelastungen, welche teilweise erheblich ausfallen können. Die Verwaltung hat auf Grundlage der vom Finanzamt übermittelten Messbeträge (Stand 07.10.2024) sowie der angestrebten Aufkommensneutralität neue Hebesätze für die Grundsteuer A + B berechnet. Dabei war zu berücksichtigen, dass aufgrund bereits erkennbarer Fehler eine nicht unerhebliche Reduzierung des Gesamtmessbetragsaufkommens zu erwarten ist, ein entsprechender „Puffer“ musste dadurch mit eingeplant werden.
WICHTIG: Sollten Grundstückseigentümer fehlerhafte Messbeträge feststellen, kann die Berichtigung schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Einwände gegen den Messbetrag können nicht bei der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm oder dem Markt Gnotzheim geltend gemacht werden!
Die Hebesätze wurde wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A: 450 %
Grundsteuer B: 350 %
Der Versand der Grundsteuerbescheide erfolgt in den ersten Januarwochen 2025!
Die Hebesatzsatzung kann hier heruntergeladen werden:
Update vom 2.8.2023 - Telekom Glasfaser kommt in den Markt Gnotzheim
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Die Telekom verlegt die begehrte Glasfaser auch in Gnotzheim, Spielberg und in der Simonsmühle. FTTH (Fiber to the home) ist die digitale Anbindung zur Datenautobahn von morgen. Hierbei gilt das Angebot: Wer sich registriert, für den entfallen die Gebäudeanschlusskosten von 799,95 Euro. Insgesamt haben knapp 300 Haushalte im Gemeindegebiet Gnotzheim jetzt bereits die Chance, sich ihren persönlichen Glasfaseranschluss zu sichern. Der Ausbau wird voraussichtlich in 2024/2025 starten.
Das Ziel der Telekom ist es, die begehrten Glasfaserleitungen direkt ins Wohnzimmer zu bringen. Jedes Gebäude bekommt bei Registrierung, seine eigenen Glasfaserkabel bis zur Telefondose.
Aber welche Vorteile bringt FTTH mit sich?
Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Anforderungen an das Internet steigen. Immer mehr Geräte, immer mehr Daten- und Informationsmengen werden miteinander vernetzt und untereinander ausgetauscht. Das erfordert eine stabile Internetleitung, denn Highspeed-Internet für Anwendungen wie Home-Office, Home-Schooling, Online-Veranstaltungen ist mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Natürlich darf das Vergnügen auch nicht zu kurz kommen, wie z.B. TV- Video- oder Audiostreaming.
Zudem wertet ein Glasfaseranschluss die Immobilie auf und macht diese attraktiver. Somit bieten Häuser und Wohnungen mit einem Glasfaseranschluss einen zeitgemäßen und gleichzeitig zukunftsfähigen, digitalen Komfort.
Registrieren kann sich ab sofort jeder auf der www.telekom.de/glasfaser
Ihre Glasfaserexperten vor Ort:
Telekom Shop, Uzstr. 12, 91522 Ansbach
Expert Schlagenhauf, Bahnhofstr. 20, 91710 Gunzenhausen
Radio Lunz, Bahnhofstr. 1, 91781 Weißenburg
Glasfaserhotline 0800 2266100
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Anmerkung des Marktes Gnotzheim: Bei der Telekom können bereits jetzt verschiedene Glasfaser-Produkte mit Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s beauftragt werden. Ab sofort besteht jetzt auch die Möglichkeit, ausschließlich einen reinen - kostenlosen - Hausanschluss ohne dazugehörigen Glasfasertarif zu buchen -> Hierzu auf "Anschluss ohne Tarif" auf der Internetseite der Telekom klicken!
Die Marktgemeinde Gnotzheim weist darauf hin, dass die Anschlusskosten in Höhe von 799,95 € auch dann entfallen, wenn lediglich ein Hausanschluss ohne gleichzeitige Tarifbuchung beauftragt wird. Dies gilt für alle Interessenten, die sich nur für den reinen Hausanschluss entscheiden. Eine nachträgliche Beauftragung eines Glasfaserhausanschlusses (nach Ablauf des laufenden Förderverfahrens) ist auch möglich, wird dann aber nicht mehr kostenlos sein. Der Markt Gnotzheim empfiehlt daher allen Grundstücks-/Hauseigentümern die im Bereich des 3. Verfahrens für den Breitbandausbau Gnotzheim liegen, im Zuge des derzeit laufenden Förderverfahrens zumindest einen kostenlosen Hausanschluss zu beauftragen.
Die Karte des Erschließungsgebietes kann hier heruntergeladen werden:
Nach dem aktuellen Stand erfolgt in der Siedlung am Ortsausgang (oberhalb Gärtnerei Katzer) kein Glasfaserausbau! Die Marktgemeinde Gnotzheim musste hierfür ein separates Förderverfahren starten! Derzeit läuft hierfür bereits die Markterkundung.
(gez. Liesenfeld, Breitbandpate der Marktgemeinde Gnotzheim – Rückfragen hierzu unter Tel: 09833/9813-41)
Digitaler Bauantrag
Weitergehende Informationen zum Digitalen Bauantrag erhalten Sie auf der Seite der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm!
Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte und ist ab 1. Januar 2025 nach neuem Recht zu erheben. Die Grundsteuer fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken und dient der Finanzierung von Schulen, Kitas oder Büchereien. Sie ist also wichtig für jeden von uns.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer B keine Rolle mehr. Anders als nach dem sog. Bundesmodell wird die Grundsteuer B in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wir werden weitere Informationen zukünftig ausschließlich auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm veröffentlichen!