Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte und ist ab 1. Januar 2025 nach neuem Recht zu erheben. Die Grundsteuer fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken und dient der Finanzierung von Schulen, Kitas oder Büchereien. Sie ist also wichtig für jeden von uns.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer B keine Rolle mehr. Anders als nach dem sog. Bundesmodell wird die Grundsteuer B in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wir werden weitere Informationen zukünftig ausschließlich auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm veröffentlichen!